Der Gesetzgeber schreibt mit seinem Beschluss vom 02.03.2004 (BVerfG, 02.03.2004 – 1 BvR 784/03) vor, den Klienten ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die geistige Heilung bzw. Lebensberatung nicht die ärztliche Behandlung ersetzt. Mein Angebot dient ausschließlich der Aktivierung deiner Selbstheilungskräfte und ist:

Der Erfolg meines Angebotes hängt im Wesentlichen davon ab, in welchem Maße Du bereit bist, die Zusammenhänge zwischen seelischen und körperlichen Leiden zu erkennen und über welche Bereitschaft Du verfügst, eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen, um ihr Leben wunschgemäß zu verändern.